AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
​
§ 1 Geltung der Bedingungen Lieferungen, Leistungen und Angebote des Blumenfachgeschäfts erfolgen ausschließlich auf Grundlage der einheitlich geltenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Blumenfachgeschäfte".
​
§ 2 Vertragsschluss Schriftliche Angebote des Blumenfachgeschäfts können nur unverzüglich angenommen werden, es sei denn, dass eine längere Bindung vereinbart ist. Nebenabreden sollen schriftlich gefasst werden.
​
§ 3 Preise Die Preise des Blumenfachgeschäfts verstehen sich einschließlich der gültigen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, also etwa Anlieferungen, Versand, Extrabeiwirk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort usw.
​
§ 4 Fälligkeit Die Lieferungen des Blumenfachgeschäfts sind sofort in bar zu vergüten, sofern nicht ausnahmsweise ein Zahlungsziel vereinbart wird. Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen.
​
§ 5 Lieferzeit und Gefahrtragung Vorausbestellte Ware ist am vereinbarten Tag anzuliefern und abzunehmen. Bei Bestellungen für Sonn- und Feiertage ist das Blumenfachgeschäft berechtigt, die Ware am Vortag anzuliefern. Wird der Kunde am Vortag nicht angetroffen, wird das Blumenfachgeschäft die vorausbestellte Ware am vereinbarten Tag anliefern. Jede Versendung oder Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Das Blumenfachgeschäft haftet nicht bei unleserlicher, unvollständiger oder falscher Lieferanschrift. Für vom Kunden gewünschte Behältnisse haftet das Blumenfachgeschäft nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung.
​
§ 6 Gewährleistung und Haftung (1) Hat der Kunde Ware vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen bzw. Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist, es sei denn, dass eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe getroffen wurde.
​
(2) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist das Blumenfachgeschäft zunächst berechtigt, nach seiner Wahl dem Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
​
(3) Offensichtliche Mängel müssen dem Blumenfachgeschäft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung, möglichst schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Mangels befinden, zur Besichtigung durch das Blumenfachgeschäft bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jede Gewährleistung des Blumenfachgeschäfts aus.
​
(4) Das Blumenfachgeschäft leistet keinen Ersatz bei Nichtgelingen von Pflegehinweisen. Schadensersatzansprüche aus der Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus Verschulden bei Verletzung von Nebenpflichten und aus unerlaubter Handlung, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sind ausgeschlossen.
​
(5) Von dem Blumenfachgeschäft gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porosität eine gewisse Wasserdurchlässigkeit besitzen; sie sind keine wasserdichten Behälter, sondern als mehr oder weniger wasserundurchlässig zu bezeichnen. Das Blumenfachgeschäft wird deshalb keinen Ersatz für Schäden leisten, die dadurch entstehen, dass der Kunde es unterlässt, zusätzlich Überlaufgefäße, Wasserauffangschalen oder ähnliche dichte Behälter aufzustellen.
​
§ 7 Eigentumsvorbehalt Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Inhabers des Blumenfachgeschäfts.
​
§ 8 Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz des Blumenfachgeschäfts.
​